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Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

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Rauch- und Wärme-Abzugs-Anlagen, kurz RWA-Anlagen,sind Sicherheitseinrichtungen,
welche im Brandfall zum Einsatz kommen.
RWA-Anlagen haben die Aufgabe den im Brandfall entstehenden Rauch abzuleiten.

Sie sollen:

  • den Nutzern von Gebäuden ermöglichen, sich in Sicherheit zu bringen

  • Rettungsmannschaften zu ermöglichen, Menschen ,Tiere und Sachwerte zu retten

  • Eine wirksame Brandbekämpfung zu ermöglichen

  • Brandfolgeschäden durch Brandgase und thermische Zersetzungsprodukte herabzusetzen (Quelle: DIN 18232 Teil 1 Pkt.3.1.

Bei RWA-Anlagen werden zwei Systeme unterschieden.

Elektrische RWA-Anlagen, welche, wie der Name schon sagt, durch elektrische Schaltkreise ausgelöst werden, sind zumeist in Treppenhäusern anzutreffen und mitunter an eine Belüftungsanlage gekoppelt.

geschlossene Lichtkuppel: Bild 1 von 5 thumb offene Lichtkuppel: Bild 2 von 5 thumb offene Lichtkuppel mit Notausstiegsleiter: Bild 3 von 5 thumb offene Lichtkuppel mit Notausstiegsleiter: Bild 4 von 5 thumb Nottaster für Rauchabzug: Bild 5 von 5 thumb

Pneumatische RWA-Anlagen werden durch das mechanische Anstechen einer Kohlendioxidpatrone ausgelöst. Das ausströmende Gas verteilt sich in den Leitungen, welche zu einer weiteren Auslöseeinrichtung für weitere Kohlendioxidpatronen führen oder direkt zum Fenster bzw. zur Lichtkuppel, welche auf Grund des Drucks geöffnet werden.

Notauslösekasten rot: Bild 1 von 5 thumb Notauslösekasten rot offen: Bild 2 von 5 thumb pneumatische Lichtkuppel: Bild 3 von 5 thumb Notauslösekasten grau: Bild 4 von 5 thumb Notauslösekasten grau offen: Bild 5 von 5 thumb

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind, wie alle anderen Geräte in Ihrem Unternehmen oder Haushalt, den alltäglichen Umwelt- und gegebenenfalls Witterungseinflüssen, wie Wind und Wetter, Schmutz, Staub, Dämpfen und verschiedenen Luftfeuchten ausgesetzt. Auch können nie Beschädigungen durch Fehlbedienung, Zerstörung durch Vandalismus ausgeschlossen werden. RWA-Anlagen fallen unter den §53 der Arbeitsstättenverordnung und müssen somit innerhalb vorgeschriebener Zeitintervalle von maximal 12 Monaten überprüft werden. Wird die Verordnung aus dem §53 der Arbeitsstättenverordnung missachtet, macht sich der Betreiber strafbar und im Schadensfall gegenüber seinem Versicherer schadenersatzpflichtig. Sind Sie Betreiber bzw. Besitzer einer RWA-Anlage, auch wenn es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, entfällt die Prüfungspflicht nicht.

Brandschutzservice Welsch überprüft ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232 Teil 2 und den geltenden VDS Richtlinien.

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